FÖRDERUNG DURCH DAS ARBEITSMARKTSERVICE (AMS)
Das AMS fördert gerne unsere Kurse unter bestimmten Voraussetzungen. Die Förderung ist im hohen Maße individuell geregelt – wichtig ist, dass unser Kurs Ihre Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt erhöht.
Setzen Sie sich am besten mit dem zuständigen Arbeitsmarktservice bzw. Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin in Verbindung! Die erforderlichen Unterlagen für unsere Kurse senden wir Ihnen per Email innerhalb von 24 Stunden zu. Füllen Sie dazu bitte das kurze Formular aus. Vergessen Sie dabei nicht Ihre SV Nr. anzugeben.
Ihren Antrag müssen Sie grundsätzlich vor Beginn des Kurses beim AMS vorlegen. Um Ihnen den Kursbesuch zu erleichtern, kann Ihnen das AMS noch weitere Förderungen anbieten (z.B. Reise- oder Kinderbetreuungskosten).
Bildungsgutschein der AK
Der AK Bildungsgutschein soll den AK Mitgliedern den Zugang zur Weiterbildung erleichtern. Der Bildungsgutschein ist ein Startkapital für die persönliche Weiterbildung in der Höhe von 120 Euro. Er kann entweder auf einmal eingelöst oder auf mehrere Kurse aufgeteilt werden.
Bildungskarenz
Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden. Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch.